(Zuletzt bearbeitet: Dienstag, 12. September 2023)
Nach § 1 Abs. 1 der APO-BK ist es das Ziel des Berufskollegs „eine umfassende berufliche, gesellschaftliche und personale Handlungskompetenz“ zu vermitteln und „auf ein lebensbegleitendes Lernen“ vorzubereiten. Das Bildungsziel der umfassenden Handlungskompetenz wird bei standardsetzenden Dokumenten und in der Folge auch bei der Ausgestaltung von Unterricht am Berufskolleg verfolgt. Dabei orientieren sich die standardsetzenden Dokumente am Bildungsniveau und Fachbereich und formulieren Kompetenzen in Anlehnung an den Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR). Kompetenz bezeichnet dabei „die Fähigkeit und Bereitschaft des Einzelnen, Kenntnisse und Fertigkeiten sowie persönliche, soziale und methodische Fähigkeiten zu nutzen und sich durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten.“ Die Untergliederung von Kompetenzen erfolgt in Anlehnung an den DQR in Fachkompetenz und Personale Kompetenz. Alle verwendeten und berücksichtigten Kompetenzmodelle in standardsetzenden Dokumenten des Berufskollegs sind daraufhin abgestimmt, kompatibel oder treffen in ihrer Gesamtheit das übergeordnete Bildungsziel der umfassenden handlungsorientierten Kompetenzvermittlung. *