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BYOD

(Zuletzt bearbeitet: Montag, 11. September 2023)

„bring your own device“
Im Unterricht werden private mobile Endgeräte wie Laptops, Tablets oder Smartphones seitens der Schülerinnen und Schüler, aber auch der Lehrkräfte genutzt und ihnen wird Zugang zum Netzwerk der Schule gewährt. Sinnvoll sind dann auch Organisationsrichtlinien/Nutzungsregeln für die Art und Weise wie Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler ihre Geräte zu dienstlichen oder schulischen Zwecken, insbesondere für den Zugriff auf Netzwerkdienste und das Verarbeiten und Speichern von Daten, verwenden dürfen. Ein ähnlicher Ansatz ist das Konzept „Corporate Owned, Personally Enabled (COPE)“, bei dem Schülerinnen und Schülern/Lehrkräften ein schuleigenes Gerät auch zur privaten Nutzung überlassen wird.  *

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