• Datenschutzbeauftragte

    Datenschutz im Schulbereich

    Aufgabe des Datenschutzes im Schulbereich ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er in seinem Recht beeinträchtigt wird, selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner Daten zu bestimmen.

    linksymbol  Informationen des Ministeriums für Schule und Bildung

    linksymbol  FAQ auf den Seiten des Ministeriums für Schule und Bildung

    linksymbol  Handreichung der Medienberatung NRW


    Sie finden die Datenschutzbeauftragten für Schulen Ihres Kreises oder Ihrer Kommune auf der folgenden Seite:

    Datenschutzbeauftragte

    Zu den Aufgaben der behördlichen Datenschutzbeauftragten (bDSB) gehören u. a.:

    • Unterrichtung und Beratung der Schulleitung und der Lehrkräfte hinsichtlich ihrer Pflichten nach der Datenschutzgrundverordnung und der schulspezifischen Regelungen
    • Überwachung der Einhaltung aller Datenschutzvorschriften einschließlich Überprüfungen, Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter
    • Anlaufstelle für Anfragen von Lehrkräften, Schülerinnen, Schülern und Eltern in mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und der Ausübung ihrer Rechte zusammenhängenden Fragen.